Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich, Hebamme Annika Raß verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annika Raß, Dipl. Hebamme
Sonngrub 31 b
A- 6370 Kitzbühel
1. Allgemeines
1.1 Hebamme Annika Raß ist freiberuflich tätige Hebamme und unter der Zahl 1598 im Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen. Der Berufssitz befindet sich in A- 6370 Kitzbühel.
1.2. Diese AGB regeln den Behandlungsvertrag zwischen ANnika Raß ( in Folge als "Kassenhebamme" bezeichnet) und der Schwangeren / Gebärenden / Wöchnerin ( im Weiteren als "Klientin" bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages.
2. Vertragsabschluss
2.1. Mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten Leistungskataloges kommt der Behandlungsvertrag zwischen der Kassenhebamme und der Klientin zu Stande.
2.2. Eine Ablehnung des Behandlungsvertrages durch die Kassenhebamme ist ohne Angabe von Gründen möglich, vor allem , wenn sich kein erforderliches Vertrauensverhältnis zur Klientin aufbauen läßt.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Anhand des Leistungskataloges wird der genaue Inhalt des Behandlungsvertrages zwischen der Kassenhebamme und der Klinetin festgelegt.
3.2. Nachdem die Kassenhebamme über keine eigenen Ordinationsräume verfügt, ist sie bei der Leistungserbringung an keinen festen Ort gebunden. Daraus ergibt sich, dass die Leistung zumeist am Wohnsitz der Klientin erfolgt.
4. Mitwirkungspflichten der Klientin
4.1. Die Klientn ist verpflichtet gegenüber der Kassenhebamme wahrheitsgemäße Angaben über alle notwendigen Umstände zu machen, welche für die Kassenhebamme wichtig sind, umordnungsgemäß für die Gesundheit der Klientin sowie des/ der Neugeborenen und Säuglinge zu sorgen.Der Kassenhebamme sind daher alle wesentlichen Informationen zukommen zu lassen, vor allem über gesundheitliche Beeinträchtigungen und Beschwerden.
4.2. Bei der Erstanamnese durch die Kassenhebamme hat die Klientin alle nötigen Informationen zu erteilen und auch bei folgenden Anamnesen gilt die Mitwirkungspflicht der Klientin.
4.3. Änderungen der Personendaten oder des Wohnsitzes sind der Kassenhebamme unverzüglich durch die Klientin mitzuteilen.
4.4. Die Kassenhebamme ist gemäß § 7 des Hebammengesetzes ( HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Daten werden nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet und gespeichert.
4.5. Sollte die Kassenhebamme verhindert sein, hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
4.6. Die Klientin verpflichtet sich im Weiteren, sollte sie die Kassenhebamme nicht sofort telefonisch erreichen, eine weitere telefonische Kontaktaufnahme zu versuchen. Im Falle einer bestehenden Nicht- Erreichbarkeit, muss die Klientin die nächstgelegene Klinik aufsuchen.
4.7. Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder via E-Mail. SMS, Whatsapp und sonstige Messengerdienste entsprechen nicht der gültigen DSGVO und werden auf eigene Verantwortung genutzt.
4.8. Die Kassenhebamme ist berechtigt vom Behandlungsvertrag zurück zu treten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
5. Termine
5.1. Vereinbarte Termine zwischen Kassenhebamme und Klientin sind wahrzunehmen.
5.2. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, sollte dieser der Kassenhebamme telefonisch oder per Mail abgesagt oder verschoben werden.
5.3. Wird ein Termin nicht abgesagt oder unentschuldigt nicht wahrgenommen , wird von der Kassenhebamme ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 50,00€ pro ausgefallener Behandlungsstunde eingehoben. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse erstattet.
6. Vertretungsbefugnis
6.1. Die Leistungen durch die Kassenhebamme werden persönlich ( in Ausnahmen-z.b. pandemiebedingt auch per Telefon- oder Videokonferenz) erbracht.Sie ist allerdings auch berechtigt, sich durch eine geeignete Person vertreten zu lassen. Die Vertretung arbeitet auf der Grundlage des vorliegenden Behandlungsvertrages. Die Vertretung unterliegt ebenso der Schweigepflicht.
6.2. Im Falle einer Verhinderung der Kassenhebamme bemüht sich die Kassenhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Weiterverweisung an eine Klinik als solche gilt.
7.Dienstverhinderung/ Urlaub
Im Falle von Krankheit oder Urlaub hat die Kassenhebamme die Verpflichtung, diese der Klientin unverzüglich mitzuteilen, bzw. bei geplanter Abwesenheit ( Urlaub) spätestens 4 Wochen vorher bzw. direkt bei Kontakaufnahme.
8. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege
8.1. Sollten mit der Kassenhebamme Zusatzleistungen vereinbart sein, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Diese werden nicht von der Kasse erstattet.
8.2. Kann eine Leistung der Kassenhebamme ohne ihr Verschulden nicht erbracht werden, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so steht der Kassenhebamme die Vergütung gemäß 5.3. zu.
8.3. Kosten der Zusatzleistungen der Kassenhebamme sind im Preisspiegel/ Leistungskatalog festgelegt und werden der Klientin bei Vertragsabschluss vorgelegt ( angehängt an die AGB). Die Kosten verstehen sich als Nettobeträge.
9. Zahlungsbedingungen
In Rechnung gestellte Zusatzleistungen sind nach Erhalt der Honorarnote innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto zu entrichten.
10. Zahlungsverzug
10.1. Sollte es einen Zahlungsverzug geben, schuldet die KLientin der Kassenhebamme Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von dz.4%.
10.2. Für jede Mahnung ist die Kassenhebamme berechtigt Mahngebühren in Höhe von 10,00€ einzuheben.
11. Vertragsauflösung
11.1. Ein Rücktritt vom Behandlungsvertrag ist durch beide Vertragspartner jederzeit ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung in schriftlicher Form möglich.
11.2. Die Kassenhebamme ist berechtigt, unter Berücksichtigung von Schutz- und Sorgfaltspflichten, den Behandlungsvertrag mit der Klientin auch einseitig ohne Angaben von Gründen zu beenden bzw. von diesem zurückzutreten. Sie ist danach nicht weiter verpflichtet, der Klientin zu weiterem Hebammenbeistand zu verhelfen.
11.3. Sollte die Klientin ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen, Beratungsinhalte und Therapien negieren, ist die Kassenhebamme berechtigt, die Behandlung abzubrechen.
11.4. In diesem oben genannten Fall besteht der Kostenanspruch der Kassenhebamme trotzdem für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen.
12. Vertragsänderungen
Vertragsänderungen erfolgen ausschliesslich schriftlich.
13. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten den Behandlungsvertrag betreffend ist der Gerichtsstand Kitzbühel zuständig.
14. Schlussbestimmung
14.1. Sollten Teile dieses Vertrages ungültig werden oder unwirksam sein, betrifft das nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsschriften.
14.2. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen eine solche zu vereinbaren, die den gewünschten Zweck am Besten erfüllt und den Wünschen der Vertragsparteien entspricht, wenn sie die Unweriksamkeit der Regelung bedacht hätten.
14.3. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.
14.4. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten folgende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
a) Bestimmungen des Hebammengesetzes ( HebG)
b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB)
Stand 11/2021